Verordnung und Kosten

Verordnung und Kosten Lerntherapie

Wer verordnet integrative Lerntherapie? Wer übernimmt die Kosten?

Da Pro:lingua zugelassener Kooperationspartner des Jugendamtes Frankfurt ist, KANN eine Kostenübernahme der Lerntherapie durch den § 35 a SBG VIII Einggliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (durch das Jugendamt) erfolgen. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und

2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist oder eine seelische Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder und Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Abs. 4 SGB VIII gilt entsprechend.

Zur Abklärung und Beratung wenden Sie sich diesbezüglich an das jeweils zuständige Sozialrathaus!

Des Weiteren können die Kosten einer integrativen Lerntherapie auch privat getragen werden.
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