

Wer verordnet Logopädie?
Wer übernimmt die Kosten?
Die Verordnung einer logopädischen Therapie erfolgt durch Allgemeinärzte, Hals-Nasen-Ohrenärzte, Kinderärzte, Neurologen, Phoniater und Pädaudiologen, sowie durch Zahnärzte und Kieferorthopäden.
Die logopädische Behandlung ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
In der Regel werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen, jedoch wird vom Gesetzgeber eine Zuzahlung vorgeschrieben. Kinder sind von dieser Zuzahlung befreit.